Bäume fällen - was ist erlaubt?
Bäume sind nicht nur schön anzusehen, sie spenden Schatten, verbessern das Klima und bieten Lebensraum für zahlreiche Tiere. Wer jedoch in Kassel einen Baum fällen oder ihn stark zurückschneiden möchte, muss bestimmte Regeln beachten.
Denn: Bäume dürfen in Deutschland nicht einfach nach Belieben entfernt werden. Grundlage dafür ist das Bundesnaturschutzgesetz sowie die Baumschutzsatzung der Stadt Kassel. Diese schreibt genau vor, welche Bäume geschützt sind, wann gefällt werden darf und wann eine Genehmigung erforderlich ist.
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Informationen rund um Baumschutz in Kassel, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Gerne unterstützen wir Sie bei allen Fragen zur Baumpflege, Baumfällung und Genehmigung – sprechen Sie uns einfach an!

🌿 Bundesnaturschutzgesetz
Das Wichtigste für Gartenbesitzer in Kassel
Wer in Kassel einen Baum fällen oder eine Hecke stark zurückschneiden möchte, muss das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) beachten. Dieses gilt bundesweit und enthält klare Regeln zum Schutz von Bäumen, Sträuchern und Hecken.
1️⃣ Schutzzeit (Vogelschutzzeit)
📅 Vom 01. März bis 30. September gilt ein Fäll- und Schnittverbot.
❌ Verboten: Bäume fällen, Hecken oder Sträucher „auf den Stock setzen“ (starker Rückschnitt bis zum Boden).
✅ Erlaubt: Schonende Form- und Pflegeschnitte – solange dabei keine Vögel oder andere Tiere gestört werden.
2️⃣ Warum diese Regelung wichtig ist
🐦 In dieser Zeit nutzen viele Vogelarten Bäume und Sträucher als Brut- und Lebensraum.
🪺 Das Gesetz schützt Nester, Jungvögel und andere Tiere.
🌱 Ziel: Den Erhalt der Artenvielfalt langfristig sichern.
3️⃣ Ausnahmen vom Verbot
⚠️ Gefahr im Verzug: Wenn ein Baum akut umsturzgefährdet ist (z. B. nach Sturm), darf er auch während der Schutzzeit gefällt werden – meist mit Nachweis oder Genehmigung.
🏛️ Öffentliches Interesse: In besonderen Fällen können Behörden eine Ausnahmegenehmigung erteilen.
4️⃣ Bußgelder bei Verstößen
💰 Wer gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstößt, riskiert hohe Bußgelder.
Je nach Bundesland können diese bis zu mehrere Tausend Euro betragen.
👉 In Kassel kommt zusätzlich die Baumschutzsatzung ins Spiel, die noch strengere Vorgaben enthält. Beide Regelwerke zusammen bestimmen, was erlaubt ist und wann eine Genehmigung nötig wird.
🌳 Baumschutzsatzung Kassel
Das müssen Grundstückseigentümer wissen!
In Kassel gilt – zusätzlich zum Bundesnaturschutzgesetz – eine eigene Baumschutzsatzung. Diese schreibt genau vor, welche Bäume geschützt sind, wann eine Genehmigung erforderlich ist und welche Ersatzpflanzungen nach einer Fällung vorgeschrieben sind.
1️⃣ Welche Bäume sind geschützt?
🌿 Laubbäume ab einem Stammumfang von 80 cm (gemessen in 1 m Höhe).
🌲 Nadelbäume ab 100 cm Stammumfang.
🌳 Mehrstämmige Bäume: Hier zählt die Summe der Einzelstämme – ein einzelner Stamm muss dabei mindestens 50 cm umfassen.
🌱 Alle Ersatzpflanzungen sind unabhängig vom Stammumfang geschützt.
2️⃣ Genehmigungspflicht & Verfahren
Jeder Fällantrag, Kronenrückschnitt oder sogar Wurzelarbeiten an geschützten Bäumen müssen bei der Stadt Kassel beantragt werden.
Zuständig ist die Untere Naturschutzbehörde, die Ihren Antrag prüft, Sie berät und anschließend einen Bescheid ausstellt.
3️⃣ Ersatzpflanzung & Ausgleichszahlung
Für jeden gefällten Baum ist in der Regel eine Ersatzpflanzung vorgeschrieben.
👉 Pro angefangene 30 cm Stammumfang des entfernten Baumes muss ein neuer Laubbaum mit mindestens 12 cm Stammumfang gepflanzt werden.
Falls eine Ersatzpflanzung nicht möglich ist (z. B. aus Platzgründen), verlangt die Stadt eine Ausgleichszahlung.
👉 Diese richtet sich nach den Kosten für die Baumschulware, Pflanzung, Pflege und Steuern.
4️⃣ Strafen & Bußgelder
⚠️ Wer einen geschützten Baum ohne Genehmigung fällt oder stark zurückschneidet, muss mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 100 000 € rechnen.
5️⃣ Sonderhinweise
🍎 Obstbäume sind in der Regel nicht geschützt – Ausnahmen bilden jedoch Walnuss, Esskastanie, Baumhasel und Speierling.
🌍 Die Baumschutzsatzung gilt im städtischen Innenbereich.
Außerhalb (z. B. im Freiraum oder Landschaftsschutzgebiet) gilt weiterhin das Bundesnaturschutzgesetz.
💡 Warum diese Regeln wichtig sind
Sie schützen den ökologischen Wert alter Stadtbäume.
Sie tragen zum Klimaschutz, Lärmschutz und zur Luftverbesserung in Kassel bei.
Durch die Regelung von Ersatzpflanzungen bleibt das Stadtgrün langfristig erhalten.
👉 Unser Service für Sie:
Wir von Stammwerk Kassel beraten Sie gerne, prüfen für Sie, ob Ihr Baum unter die Baumschutzsatzung fällt, und unterstützen Sie bei der Antragstellung sowie bei allen Arbeiten rund um Baumpflege und Baumfällung.
